Im Dezember 2008 hatten wir das Finanzamt Strausberg um Eile gebeten. Nun, im März 2009, versenden die Finanzämter korrigierte Einkommensteuerbescheide für 2007. Pendler erhalten die Werbungskosten für den kompletten Arbeitsweg ab dem ersten Kilometer, die sogenannte Pendlerpauschale, anerkannt.
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Jeder Brandenburger kennt die Straße des 17. Juni im (West-)Berliner Tiergarten, die seit dem 23. Juni 1953 zum Andenken an die Opfer des Volksaufstandes in der DDR und in (Ost-)Berlin so benannt ist.
Nun wird vielleicht auch Strausberg bald eine “Straße des 17. Juni” haben. Die Hennickendorfer Chaussee, in der 1953 russische Panzer zur Niederschlagung des Aufstandes aufgerollt sein sollen, soll umbenannt werden.
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Da kam sie endlich, die erwartete Nachricht. Und mit mir werden bestimmt auch etliche Bürger aus Märkisch-Oderland, die zur Arbeit nach Berlin reinfahren, zur Kenntnis genommen haben: Der Griff in die Taschen der Berufspendler ist verfassungswidrig!
Eine Klatsche in die Gesichter der obersten staatlichen Finanzjongleure und eifrigen Verfechter dieser Abzocke-Maßnahme! Ein schallende Ohrfeige für Merkel und Co, die bisher diese Steuererhöhung für Bürger mit einem weiten Weg zur Arbeitsstelle vehement verteidigten.
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